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| ![]() |   |     ![]() Zuständige Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt Bad Oldesloe. Als Heilpraktikerin tätig aufgrund der "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939. Die Tätigkeit als Heilpraktikerin basiert auf dem Heilpraktikergesetz und der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HPG). Berufsständische Regelungen befinden sich in der Berufsordnung für Heilpraktiker, der Ethikerklärung des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker und im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. |   |